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Pflegefinanzierung
Pflegefinanzierung für private Spitexorganisationen
Seit Inkraftsetzen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 01.01.2011 haben Leistungserbringerinnen und Leitungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Für die Rechnungsstellung beachten Sie bitte unser Merkblatt.
Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten) [pdf, 109 KB]