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Abstimmungen und Wahlen

Stimmabgabe an der Urne

Samstag: 19.00 - 20.00 Uhr / Sonntag: 09.00 - 10.00 Uhr

  • Hugelshofen - Altes Schulhaus
  • Neuwilen - Schulhaus
  • Siegershausen - Gemeindezentrum

Briefliche Stimmabgabe

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Rückseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beigelegte Stimmzettel-Couvert (gelocht) und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel im Abstimmungscouvert sind ungültig.
  3. Legen Sie das verschlossene Stimm-Couvert (gelocht) und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Umschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben (Abstimmungscouvert). Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.  Die Stimme muss bis spätestens zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde beziehungsweise den Urnenstandorten eingetroffen sein. 
  4. Der Briefumschlag kann:
  • frankiert der Post übergeben werden (B-Post bis Dienstag / A-Post bis Donnerstag vor Abstimmungssonntag)
  • in den Briefkasten beim Gemeindezentrum eingeworfen werden
  • beim Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten.
  • Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel im beigelegten Stimmzettel-Couvert (gelocht) verschlossen persönlich ab. Der Stimmrechtsausweis ist separat mitzubringen.

Stellvertretung

Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.