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Lebens- und Personalienbestätigung

Lebens- und Personalienbestätigungen können nur persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erledigt werden. Bitte nehmen Sie zum Schalterbesuch ein gültiges Ausweisdokument sowie das zu bestätigende Formular mit. Die betroffene Person, deren Personalien bestätigt werden, muss zwingend persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen. Mit der Lebens- und Personalienbestätigung werden Ihre persönlichen Daten und die Anwesenheit der Person nicht aber die Richtigkeit des Formulars bestätigt.