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Öffentliche Auflage

Neufassung Art. 33, Abs. 3 Baureglement - Dachgestaltung / Dachaufbauten

Öffentliche Auflage

Neufassung Art. 33 Abs. 3 Baureglement – Dachgestaltung / Dachaufbauten

Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und den Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2026 werden während 20 Tagen öffentlich aufgelegt:

Neufassung Art. 33 Abs. 3 Baureglement – Dachgestaltung / Dachaufbauten
Die Gemeindeversammlung Kemmental hat am 11. November 2024 im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung auch das neue Baureglement beschlossen.
Das Departement für Bau und Umwelt hat das Baureglement mit Ausnahme von Art. 33 Abs. 3 genehmigt. Dieser regelt die Dachgestaltung. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass mit der vorgesehenen maximalen Länge einzelner Dachaufbauten von einem Drittel der jeweiligen Fassadenlänge der Schutz der Ortsbilder nicht hinreichend sichergestellt sei.

Nicht genehmigte Fassung von Art. 33 Abs. 3 Baureglement
Die Länge der Dachaufbauten darf mit Ausnahme von Quergiebeln höchstens 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge betragen. Sie dürfen höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen unter die Firstlinie reichen.

Die Neufassung von Art. 33 Abs. 3 Baureglement wurde gemäss Vorgaben des Departementes für Bau und Umwelt wie folgt beschlossen:
Die Länge von Dachaufbauten darf mit Ausnahme von Quergiebeln höchstens 1/4  der jeweiligen Fassadenlänge betragen. Sie dürfen höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen.

Auflage:          28. August – 16. September 2026
Ort:                  Gemeindeverwaltung Kemmental, Alterswilerstrasse 2, 8573 Siegershausen
                            (während Schalteröffnung) oder unter www.kemmental.ch

Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kemmental, Alterswilerstrasse 2, 8573 Siegershausen, zu richten.

Gemeinderat Kemmental

 

 

 

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