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Bevorstehendes Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern
im Kanton Thurgau ab 15.07.2023
Aufgrund des geringen Niederschlags des vergangenen Monats führen die Bäche und Flüsse im Kanton zurzeit sehr wenig Wasser. Die Niederschlagsmenge im Juni lag schweizweit deutlich unter dem Durchschnitt und die Sommer-Bise hat das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Dies hat dazu geführt, dass die Wasserführung der Bäche und Flüsse sowie der Quellerträge zurückgegangen sind und sich die Pegelstände der Fliessgewässer zwischenzeitlich auf sehr tiefem Niveau bewegen.
Das Departement für Bau und Umwelt wird gestützt auf § 12 Wassernutzungsgesetz (RB 721.8) ein Entnahmeverbot aussprechen, dass am 14.07.2023 im Amtsblatt veröffentlicht wird und am Folgetag um 00:00 Uhr in Kraft tritt.
Es werden keine Einzelverfügungen versandt. Dieses Verbot gilt für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher sowie für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtsteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Vom Verbot vorläufig ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und Rhein. Bis auf weiteres erlaubt sind ausserdem Wasserentnahmen aus Grundwasser, Quellen, Wasserentnahmen für die Wasserkraftnutzung, für die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern.
Ausnahmen von diesem Verbot können auf Gesuch hin gewährt werden, sofern der Wasserstand des betroffenen Gewässers dies erlaubt. (Art. 32 lit. d Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20). Ein entsprechendes Gesuch kann dem Amt für Umwelt eingereicht werden. Zum Gesuch gehören die folgenden Angaben: Entnahmeort (Gewässer), Förderleistung (Umfang, Bezugsmenge), Dauer und Zweck der Entnahme. Auskünfte erteilen Ihnen Lina Tyroller und Anja Taddei (lina.tyroller@tg.ch, anja.taddei@tg.ch). Wie während des letzten Entnahmeverbots werden der Bodensee, Untersee sowie der Rhein für die Wasserentnahme mittels Druckfass bis auf weiteres freigegeben. Die Entnahmestellen sind mit den Gemeinden im Vorfeld abzusprechen.