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Aktualisierung: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau

Aktualisierung vom 31. Juli 2026

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau die Massnahmen verschärft. Seit dem 31. Juli 2026 gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Das bereits geltende absolute Feuerwerksverbot bleibt unverändert in Kraft. Gleichzeitig wurde die Waldbrandgefahr auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Es gelten folgende Massnahmen:

  • Absolutes Feuerverbot im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet
  • Absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet

Das Feuerverbot gilt insbesondere auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und mit besonderer Vorsicht zu handeln.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

Medienmitteilung Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau