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Anpassung Hundesteuer
ab 01.01.2026
Nach Inkrafttreten des revidierten Hundegesetzes (HundeG; RB 641.2) sowie der revidierten Hundeverordnung (HundeV; RB 641.21) am 01.05.2025 hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 18. August 2025 beschlossen, die Tarife für die Hundesteuer marginal zu erhöhen.
Ab 01.01.2026 gelten deshalb folgende Gebühren für die Verrechnung der Hundesteuer:
| Ein Hund pro Haushalt | CHF | 90.00 |
| Jeder weitere Hund pro Haushalt | CHF | 160.00 |
Die Hundesteuer wird jeweils im März in Rechnung gestellt und ist bis spätestens bis zum 30. April beziehungsweise bis einen Monat nach der Anmeldung des Hundes zu entrichten.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinde Kemmental, Hundekontrollstelle