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Entschuldigungen Dienstversäumnis
Dienstversäumnisse müssen grundsätzlich 48 Stunden vorher beim Fourier bzw. beim zuständigen Zugführer eingereicht werden. Bei sehr kurzfristigen Ereignissen sollte die Meldung spätestens 24 Stunden danach beim Fourier eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist können Entschuldigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Beinhaltet die Entschuldigung keinen Grund gemäss Feuerschutzreglement, wird nach der Bussentabelle gehandelt. Nach Bedarf können säumige Besucher zu speziellen Übungen oder Arbeiten durch das Kommando aufgeboten werden.