Zurückschneidern der Bäume, Sträucher und HeckenGestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofah-rende. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt:
Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Nicht ausgeführte Rückschnittarbeiten können unter Kostenfolge nötigenfalls durch den Werkhof ausgeführt, bzw. in Auftrag gegeben werden. Bauverwaltung Kemmental Datum der Neuigkeit 16. März 2022
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