Strassenunterhalt und Rückschnitt WaldränderFür die Aufsicht über die Gemeindestrassen und deren Unterhalt, ist die Gemeinde zuständig. Strassen und Wege sind entsprechend ihrem Zweck und ihrer Bedeutung sowie unter Beachtung der Sicherheit der Benützer zu unterhalten. Diese Massnahmen umfassen die Erhaltung der Strassen, Wege sowie alle notwendigen Anpassungen bei angrenzenden Liegenschaften. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit leitet die Gemeinde die erforderlichen Massnahmen ein, sofern diese nicht bereits durch die Grundeigentümer vorgenommen wurden. Dazu werden insbesondere die Waldränder auf dem gesamten Gemeindegebiet zurückgeschnitten. Diese Arbeiten werden durch die Gemeinde organisiert. Der Gemeinderat dankt für die Einhaltung und die Unterstützung, zur Wahrung der Sicherheit auf unseren Wegen und Strassen. Datum der Neuigkeit 12. Feb. 2021
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