Coronavirus - Maskenpflicht in den VerwaltungsgebäudenSeit Montag, 19. Oktober 2020, gilt in öffentlichen Gebäuden eine generelle Maskentragpflicht. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, das Verwaltungsgebäude nur in dringenden Fällen aufzusuchen und die Dienstleistungen, wenn immer möglich telefonisch oder online abzuwickeln. Um die hohen Fallzahlen der Coronavirus-Ansteckungen einzudämmen, erliess der Bundesrat eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Diese Maskentragpflicht gilt für Kundinnen und Kunden als auch für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung. Sämtliche Schalter der Gemeindeverwaltung Kemmental sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden bittet der Gemeinderat die Bevölkerung jedoch, den Besuch im Verwaltungsgebäude möglichst einzuschränken und falls möglich darauf zu verzichten. Denn zahlreiche Dienstleistungen können auch online abgewickelt werden. Bei Fragen stehen die Abteilungen telefonisch gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat dankt der Kemmentaler-Bevölkerung für das Verständnis und die Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln inklusive Maskentragpflicht, welche per 29. Oktober 2020 schweizweit angepasst wurden. ![]() Datum der Neuigkeit 19. Okt. 2020
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